Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement
Informationen zur Modularisierung
Rechtsgrundlage: Fachschulverordnung
- Jedes Lernmodul wird durch eine abschließende Leistungsfeststellung abgeschlossen.
- In jedem Lernmodul müssen von den Fachschülerinnen und Fachschülern mindestens zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Die genaue Festlegung der Anzahl und Form der Leistungsnachweise wird von den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern festgelegt und zu
Beginn des Lernmoduls den Fachschülerinnen und Fachschülern mitgeteilt. Aus den Leistungsnachweisen ergibt sich die Vornote, die vor der jeweiligen abschließenden Leistungsfeststellung den Fachschülerinnen und Fachschülern bekannt gegeben wird.
- Am Ende der Lernmodule findet – außer im Lernmodul Kommunikation und Präsentation – jeweils eine schriftliche abschließende Leistungsfeststellung von zwei bis vier Zeitstunden statt, die durch eine mündliche Leistungsfeststellung ergänzt
werden kann und alle wesentlichen Lerninhalte des Lernmoduls umfasst.
- In den Lernmodulen „Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache“ erfolgt zusätzlich zur schriftlichen Leistungsfeststellung eine mündliche Leistungsfeststellung von mindestens 15 Minuten für alle Fachschülerinnen und Fachschüler.
Außer in den Lernmodulen „Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache“ und „Kommunikation und Präsentation“ erfolgt eine mündliche Leistungsfeststellung nur nach Bedarf oder auf Antrag der Fachschülerinnen und Fachschüler
und dauert mindestens 15 Minuten. Die mündliche Leistungsfeststellung erfolgt durch mindestens zwei Lehrkräfte.
- Die Endnote eines Lernmoduls errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der Vornote sowie der Gesamtnote der abschließenden Leistungsfeststellung. Diese Gesamtnote ergibt sich zu gleichen Teilen aus der schriftlichen und evtl. mündlichen abschließenden Leistungsfeststellung.
Die Vornote und alle Noten der abschließenden Leistungsfeststellung können mit Tendenzzeichen versehen werden. Die Endnote wird auf volle Noten auf- und abgerundet. Ein Lernmodul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Endnote „ausreichend“ erzielt
wird.
- Auf Antrag kann eine Befreiung von der Teilnahme am Lernmodul erfolgen, sofern die Fachschülerinnen und Fachschüler das Lernmodul bereits im Rahmen eines anderen Bildungsganges abgeschlossen haben oder nachweisen können, dass sie die entsprechende Qualifikation
auf andere Weise erworben haben. Diese Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen entsprechend § 5 (9) der Fachschulverordnung an der abschließenden Leistungsfeststellung teil. Bei erfolgreicher Teilnahme an der abschließenden Leistungsfeststellung erhalten
die betreffenden Fachschülerinnen und Fachschüler im Zertifikat den folgenden Vermerk: „Das Zertifikat wurde ohne vorherigen Schulbesuch durch die erfolgreiche Teilnahme an der abschließenden Leistungsfeststellung erworben“. Eine Befreiung von den
Lernmodulen der Prüfungsfächer ist nicht möglich.
- Fachschülerinnen und Fachschüler, die den Antrag nach Absatz 10 nicht gestellt haben, werden zur abschließenden Leistungsfeststellung nur zugelassen, wenn sie mindestens 75 Prozent der bis eine Woche vor dem Tag der abschließenden Leistungsfeststellung
erteilten Unterrichtsstunden des Lernmoduls besucht haben. Bei Nichtzulassung gilt das Lernmodul als nicht bestanden.
- Nichtteilnahme an einer schriftlichen Leistungsfeststellung: Ist eine Fachschülerin / ein Fachschüler durch Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände an der Ablegung einer schriftlichen Leistungsfeststellung verhindert, so hat sie / er dies
unverzüglich nachzuweisen. Bei Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen; die Schulleitung kann ein amtsärztliches Attest verlangen. Sie entscheidet, ob eine von der Fachschülerin / dem Fachschüler eine nicht zu vertretende Verhinderung gegeben
ist. Liegt eine solche Verhinderung vor, bestimmt die jeweilige Fachlehrerin / der jeweilige Fachlehrer einen neuen Termin.
- Ist die Endnote schlechter als ausreichend, so kann die abschließende Leistungsfeststellung ohne weiteren Schulbesuch einmal wiederholt werden. Der Termin wird von der Schulleitung im Benehmen mit der Fachschülerin / dem Fachschüler festgesetzt. Gleiches gilt,
wenn die Fachschülerin / der Fachschüler wegen Krankheit oder von ihr / ihm nicht zu vertretender Umstände verhindert war.
- Auf Antrag kann ein nicht bestandenes Lernmodul einmal wiederholt werden. Ein Anspruch auf ein erneutes Unterrichtsangebot des Lernmoduls an der Hotelfachschule SÜW besteht nicht.
- Jedes Lernmodul wird zertifiziert. Das Zertifikat enthält den Vor- und Familiennamen, die Bezeichnung des Lernmoduls, Unterrichtsumfang und –zeitraum und die erreichte Endnote. Auf der Rückseite des jeweiligen Zertifikates werden die Inhalte des Lernmoduls
aufgelistet.